Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO
Die Sicherheitsprüfung, kurz SP genannt, dient bei großen, schweren Fahrzeugen dazu, auch zwischen zwei HU-Terminen durch Fachleute die sicherheitsrelevanten Bauteile sowie im Besonderen die verschleiß- und reparaturanfälligen Bauteile zu prüfen.
Diese Untersuchung ist vorgeschrieben für zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, für Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen von mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Auch Anhänger mit mehr als 10 t zulässigem Gesamtgewicht und Kraftomnibusse, sowie andere Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen sind SP-pflichtig.