Gasprüfungen nach DVGW G 607
Die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen oder Caravans muss vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Reparatur oder auch nach jedem Austausch eines Gerätes durch einen Fachmann überprüft werden.
Bei der Erstprüfung bekommen Sie ein Prüfbuch, das Sie im Fahrzeug mitführen sollten.
Eine weitere regelmäßige Prüfung sollte alle zwei Jahre erfolgen. Jede durchgeführte Prüfung wird im Prüfbuch bescheinigt.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung (HU) vorführen, bringen Sie bitte das Prüfbuch für die Flüssiggasanlage mit.