Schadengutachten
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, haben Sie grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Dies gilt auch, wenn die gegnerische Versicherung ohne Ihre Zustimmung bereits einen Sachverständigen beauftragt oder geschickt hat. Die Kosten für das von Ihnen beauftragte Haftpflichtschadengutachten sind grundsätzlich von der gegnerischen Versicherung zu erstatten, da sie Teil des Gesamtschadens sind.
Wir ermitteln für Fahrzeuge (z.B. PKW, Motorrad, LKW, Anhänger und E-Bikes):
- die Reparaturkosten und den Reparaturweg
- ggfs. den Wiederbeschaffungswert und den Restwert
- die Reparaturdauer
- die Höhe der Wertminderung
- die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung